Schützenbrüderschaft Vorsfelde von 1846 e.V.
Schiesssport betreiben und Schützentradition pflegen!

Für die Erziehungsberechtigten unseres Nachwuchses!!

Liebe Eltern, lieber Vormund,
als erstes möchte ich Sie herzlich einladen uns zusammen mit Ihrem Kind auf dem Schießstand zu besuchen. So können Sie sich am besten ein Bild vom Sport und vom Verein machen.
Des Weiteren erhalten Sie mit diesen Zeilen noch ein paar Informationen und Erklärungen zu Vorschriften im Umgang mit Waffen und den relevanten Auszügen der anzuwendenden Gesetze.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen ich oder Mitglieder des Vereinsvorstandes Ihnen gerne persönlich oder per Email zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich bereits einige Fragen im Vorfeld beantworten kann!! Weitere kann ich gerne hinzufügen!

Ich soll eine Einverständniserklärung unterschreiben damit mein/unser Kind am Schiessbetrieb teilnehmen darf. Warum ist diese zusätzliche Einverständniserklärung erforderlich?

Diese „Einverständniserklärung“ wird im § 3 des Waffengesetzes vom 11. Okt. 2002 und im § 10 der AWaffV vom 27. Okt. 2003 gefordert.

Was erlaubt und fordert das Waffengesetz für das Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten?

Kinder ab 12 Jahren dürfen Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen, Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen und alle übrigen Waffen mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten und unter Aufsicht einer dazu geeigneten Person schießen.

Wann ist eine Person „geeignet“ die Aufsicht zu führen?

Es gelten mehrere Voraussetzungen, eine davon ist der Besitz der Jugendbasislizenz. Diese wird nach Teilnahme an Qualifizierungslehrgängen erteilt. Hierin werden z.B. die Grundlagen für die verantwortungsvolle Aufsicht im Jugendtraining, die Grundlagen des Jugendtrainings und pädagogische Grundkenntnisse vermittelt.
Weiterhin muss die Sachkunde nachgewiesen werden, d.h. der Umgang mit Waffen und deren Munition wird in ausführlichen Lehrgängen vermittelt und die Kenntnis muss in einer Prüfung nachgewiesen werden.

Was sind Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen?

Dies sind Waffen, bei den kalte Gase (z.B. Druckluft) zum Antrieb des Geschosses verwendet werden, und die Geschossenergie 7,5 Joule nicht überschritten wird. Diese Waffen dürfen nicht geführt werden (Führen von Waffen: siehe weiter unten).

Was sind Kleinkaliberwaffen?

Das sind waffenbesitzkarten- und bedürfnispflichtige Waffen und haben ein Geschossdurchmesser von bis zu 5,6mm (Kaliber 22. lfB). Diese Waffen dürfen nur mit waffenrechtlicher Erlaubnis geführt werden.

Führen von Waffen

Führen ist das Tragen von geladenen und/oder zugriffsbereiten Waffen. Das Führen von Waffen ist nur mit Waffenschein nach §10 Abs. 4 WaffG erlaubt. Das bedeutet für uns Sportschützen, dass wir Waffen nicht führen, sondern nur transportieren dürfen (siehe nächsten Absatz).

Transport von Waffen

Ist das ungeladene Transportieren einer Waffe z.B. in einem verschlossen Waffenkoffer. Für erlaubnisfreie Waffen ist keine waffenrechtliche Erlaubnis nötig, für erlaubnispflichtige Waffen ist eine Waffenbesitzkarte nach §10 Abs. 1 notwendig. Kinder und Jugendliche dürfen keine Waffen Führen und auch nicht transportieren.

Verweise
Links zum Thema Schießsport finden Sie auf unserer Homepage.
Interessant könnten dabei für Sie die Seiten des Deutschen Schützenbundes, des Niedersächsischen Sportschützenverbandes und des Kreisschützenverbandes Wolfsburg sein. Zusätzlich gibt speziell für die Jugendarbeit im Schiesssport die Seite der Schützenjugend.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mattmüller
(Inhaber der oben erwähnten Jugendbasislizenz und Betreiber dieses Internetauftritts)
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